Kirchenasyl in katholischen Kirchengemeinden

Aufgrund einer Verfahrensabsprache zwischen Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde festgelegt, dass sich der Staat unter bestimmten Voraussetzungen breiterklärt, eine vorübergehende Inobhutnahme von Geflüchteten, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, in kirchlichen Räumen zu respektieren (sog. Kirchenasyl). Dies ist ausnahmsweise dann möglich, wenn Kirchenmitglieder davon überzeugt sind, dass ein Geflüchteter im Vergleich zu anderen Flüchtlingen durch die Abschiebung ganz besonders schwerwiegenden, nicht hinnehmbaren humanitären Härten ausgesetzt wäre. In diesen Fällen findet dann eine lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen statt. Für Kirchenasyle im Bereich der katholischen Kirche der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist das Katholische Büro Ansprechpartner zum Bundesamt. Es erstellt zu dem konkreten Kirchenasyl ein Härtefalldossier und bittet beim BAMF um Prüfung des speziellen Härtefalles.

Erstberatung

Zur Vorbereitung eines Kirchenasyls in einer kath. Kirchengemeinde oder Ordensgemeinschaft in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer und einer Kurzbeschreibung ihres Anliegens an dialog@kath-buero-sgt.de .

Zur Vorbereitung eines Kirchenasyl in einer kath. Kirchengemeinde oder Ordensgemeinschaft in der Erzdiözese Freiburg wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer und einer Kurzbeschreibung ihres Anliegens an Herrn Eisele: eisele@caritas-dicv-fr.de .